Am 15. April gab die offizielle Website des Shenzhen Tobacco Monopoly Bureau bekannt, dass der „Shenzhen Electronic Cigarette Retail Point Layout Plan (Draft for Comment)“ nun für Kommentare und Vorschläge der Öffentlichkeit zugänglich ist. Kommentarzeitraum: 16. April – 26. April 2022.
Am 10. November 2021 wurde der „Beschluss des Staatsrates zur Änderung der Vorschriften zur Umsetzung des Tabakmonopolgesetzes der Volksrepublik China“ (Staatsverordnung Nr. 750, im Folgenden „Entscheidung“ genannt) offiziell verabschiedet angekündigt und umgesetzt, wobei klargestellt wird, dass „elektronische Zigaretten und andere neue Tabakerzeugnisse“ unter Bezugnahme auf die einschlägigen Bestimmungen dieser Zigarettenverordnung“ mit der „Entscheidung“ der Verwaltungsabteilung des Tabakmonopols die Verantwortung für die Überwachung von E-Zigaretten durch Rechtsform übertragen wurden. Am 11. März 2022 erließ die staatliche Tabakmonopolverwaltung Maßnahmen zur E-Zigaretten-Verwaltung, und der Erhalt einer Tabakmonopol-Einzelhandelslizenz zur Ausübung des E-Zigaretten-Einzelhandels sollte den Anforderungen an die angemessene Gestaltung lokaler E-Zigaretten-Einzelhandelsstellen entsprechen.
Um die Beschlüsse des Zentralkomitees der KP Chinas und des Staatsrates sowie den Arbeitseinsatz der staatlichen Tabakmonopolverwaltung gemäß den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften, Regeln und normativen Dokumenten gründlich umzusetzen, hat die Shenzhener Tabakmonopolverwaltung eine umfassende Umfrage durchgeführt über den Entwicklungsstand und regelmäßige Trends des E-Zigaretten-Einzelhandelsmarktes der Stadt. "Planen".
Der Plan enthält achtzehn Artikel. Die Hauptinhalte sind: Erstens Klärung der Formulierungsgrundlage, des Anwendungsbereichs und der Definition der E-Zigaretten-Verkaufsstellen des „Plans“; Zweitens: Klärung der Gestaltungsprinzipien der E-Zigaretten-Einzelhandelsstellen in dieser Stadt und Umsetzung des Mengenmanagements der E-Zigaretten-Einzelhandelsstellen; Drittens: Klärung des Einzelhandelsverkaufs von E-Zigaretten. Einführung „ein Zertifikat für ein Geschäft“; viertens ist klar, dass kein E-Zigaretten-Einzelhandelsgeschäft betrieben und keine E-Zigaretten-Einzelhandelsgeschäfte eingerichtet werden dürfen;
Artikel 6 des Plans sieht vor, dass das Shenzhen Tobacco Monopoly Bureau ein Mengenmanagement der E-Zigaretten-Einzelhandelsstellen einführt, um ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem E-Zigaretten-Markt zu erreichen. Abhängig von Faktoren wie Tabakkontrolle, Marktkapazität, Bevölkerungsgröße, wirtschaftlichem Entwicklungsstand und Konsumgewohnheiten werden Richtwerte für die Anzahl der E-Zigaretten-Einzelhandelsstellen in jedem Verwaltungsbezirk dieser Stadt festgelegt. Die Richtzahl wird regelmäßig dynamisch angepasst, basierend auf der Marktnachfrage, Bevölkerungsveränderungen, der Anzahl der E-Zigaretten-Einzelhandelsstellen, der Anzahl der Anträge, E-Zigaretten-Verkäufen, Betriebskosten und Gewinnen usw.
Artikel 7 sieht vor, dass die Tabakmonopolbüros in jedem Bezirk die Anzahl der E-Zigaretten-Einzelhandelsgeschäfte als Obergrenze festlegen und Tabakmonopol-Einzelhandelslizenzen in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Annahmezeit genehmigen und erteilen. Bei Erreichen der Obergrenze der Leitzahl werden keine weiteren Einzelhandelsgeschäfte mehr eingerichtet und das Verfahren erfolgt nach der Reihenfolge der Bewerber in der Warteschlange und nach dem Prinzip „einen ausscheiden und einen vorziehen“. Tabakmonopolbüros in verschiedenen Bezirken veröffentlichen regelmäßig Informationen wie die Richtzahl der E-Zigaretten-Verkaufsstellen in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Anzahl der eingerichteten Verkaufsstellen, die Anzahl der Verkaufsstellen, die hinzugefügt werden können, und die Warteschlangensituation Besuchen Sie regelmäßig das Fenster des öffentlichen Dienstes.
Artikel 8 legt fest, dass für den Einzelhandel mit elektronischen Zigaretten „ein Geschäft, eine Lizenz“ gilt. Wenn ein Kettenunternehmen eine Einzelhandelslizenz für elektronische Zigaretten beantragt, muss sich jede Niederlassung an das örtliche Tabakmonopolbüro wenden.
Artikel 9 legt fest, dass Personen, die wegen des Verkaufs elektronischer Zigaretten an Minderjährige oder des Verkaufs elektronischer Zigaretten über Informationsnetzwerke für weniger als drei Jahre eine Verwaltungsstrafe erhalten haben, sich nicht am Einzelhandelsgeschäft mit elektronischen Zigaretten beteiligen dürfen. Personen, die verwaltungsrechtlich bestraft wurden, weil sie illegal hergestellte E-Zigaretten verkauft haben oder weniger als drei Jahre lang nicht auf der nationalen einheitlichen E-Zigaretten-Transaktionsverwaltungsplattform gehandelt haben, dürfen kein E-Zigaretten-Einzelhandelsgeschäft betreiben.
Am 12. April wurde der nationale Standard für elektronische Zigaretten offiziell veröffentlicht. Am 1. Mai werden die Maßnahmen zur Verwaltung elektronischer Zigaretten offiziell umgesetzt und ab dem 5. Mai werden E-Zigaretten-Unternehmen damit beginnen, Produktionslizenzen zu beantragen. Ende Mai könnten verschiedene Provinzämter Pläne für die Gestaltung von E-Zigaretten-Einzelhandelsgeschäften herausgeben. Die erste Junihälfte ist der Zeitraum für E-Zigaretten-Einzelhandelslizenzen. Ab dem 15. Juni wird die nationale Plattform zur Verwaltung von E-Zigaretten-Transaktionen in Betrieb sein und verschiedene Unternehmen werden mit dem Handelsbetrieb beginnen. Ende September endet die Übergangsfrist für die E-Zigaretten-Aufsicht. Am 1. Oktober wird der nationale Standard für elektronische Zigaretten offiziell umgesetzt, nicht-nationale Standardprodukte werden offiziell auf den Markt gebracht und auch aromatisierte Produkte werden aus dem Produkt zurückgezogen.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 21. Juli 2023